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Eine Handlungsempfehlung für Archive zum fachlichen Umgang mit Darstellungen sexualisierter Gewalt : Transferarbeit des 56. wissenschaftlichen Lehrgangs an der Archivschule Marburg

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Der Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist bewusst weitgefasst und beschränkt sich nicht nur auf den strafrechtlichen Rahmen eines einzelnen Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB). So sollen unter dem Begriff der Darstellung „sexualisierter Gewalt“ sowohl tier- und gewalt-, als auch kinder- und jugendpornographische Inhalte im Sinne der §§ 184a bis 184c StGB verstanden werden. Der strafrechtliche Fokus soll dabei jedoch auf den Bereichen der Kinder- und Jugendpornographie (§§ 184b und 184c) liegen, da sie mit ihrem umfassenderen Verbotsrahmen für Archive von besonderer Relevanz sind. Abseits der Persönlichkeitsrechte schützenden Bestimmungen der Archivgesetze geht diese Arbeit mit Blick auf die begrenzte Seitenzahl nicht explizit auf das weitreichende Feld des Datenschutzes nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) ein. Neben den wichtigen rechtlichen und archivfachlichen Fragen muss aber auch eine ethische und moralische Komponente in die entsprechenden Überlegungen miteinbezogen werden. Denn Forderungen nach Mitbestimmungsrecht und Kontrolle über Art, Form und Ausmaß der Benutzung „ihrer“ Unterlagen im Archiv werden immer wieder von Seiten Betroffener erhoben. Es stellt sich damit für das deutsche Archivwesen die Aufgabe, diesen durchaus verständlichen Wünschen mit der angemessenen Sensibilität zu begegnen und sie in den Rahmen der geltenden Archivgesetzgebung einzuhegen. Einen nicht zu vernachlässigenden Aspekt stellt daneben die Frage nach der psychischen und emotionalen Belastung der Archivmitarbeitenden dar, die sich etwa bei der Erschließung mit solchen Abbildungen befassen müssen.

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