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Überlieferung der Twitter-Accounts der Polizei NRW : Transferarbeit des 56. wissenschaftlichen Lehrgangs an der Archivschule Marburg

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Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen bzgl. einer Überprüfung der Anbietungspflicht von Tweets der Polizei NRW soll der Sachstand der Twitter-Archivierung im Archivwesen sowie speziell im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (LAV NRW) eruiert werden. Die Frage nach einer grundsätzlichen Archivwürdigkeit von Twitter rundet das zweite Kapitel ab. Das dritte Kapitel bildet den Kern der Transferarbeit: so wird zunächst anhand des Polizeiorganisationsgesetzes NRW von 2002 (Fassung von 2020) überprüft, welche Behörden anbietungspflichtig sind, sofern sie über einen Twitter-Account verfügen. Diese Bedingung macht eine Sachstandserhebung vonnöten, welche Behörde überhaupt Inhaber eines Accounts ist. Um die Leitfrage beantworten zu können, muss sich zunächst (stichprobenartig) ein Überblick verschafft werden, welche Inhalte auf Twitter gepostet werden. Sodann erfolgt eine (archivische) Beschäftigung mit den Begriffen Überlieferungsbildung bzw. Bewertung, die Bewertung digitaler Unterlagen sowie die Analyse von signifikanten Eigenschaften. Dieses theoretische Rüstzeug ist notwendig, um im Anschluss daran Vorschläge von konkreten Bewertungsentscheidungen geben zu können. Aufbauend auf den bisherigen Erkenntnissen werden im vierten Kapitel weitere Möglichkeiten ausgelotet, die Twitter im Zeitalter einer digitalen Überlieferungsbildung bieten kann. Die konkrete technische Übernahme (d.h. OAIS-Funktionseinheit Ingest etc.) in das digitale Archiv wird in dieser Transferarbeit außen vorgelassen. Im Fazit werden die Ergebnisse zusammengefasst sowie ein kurzer Ausblick gegeben.

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Twitter

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