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Archivgesetze im Vergleich : Eine Auswahl nach Fachaufgaben : Transferarbeit des 51. wissenschaftlichen Lehrgangs an der Archivschule Marburg

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Der Vergleich der deutschen Archivgesetze hat einmal mehr die Vielfalt der verschiedenen rechtlichen Bestimmungen aufgezeigt. Zwar lassen sich hinsichtlich der Schutzfristen und deren Verkürzungsmöglichkeiten, beim Verständnis von personenbezogenem bzw. geheimhaltungspflichtigem Archivgut oder auch zu Anonymisierungs- und Anbietungspflichten einzelne Archivrechtsgruppen ausmachen; diese unterscheiden sich jedoch immer wieder in ihren Zusammensetzungen. Gemeinsamkeiten zeigen sich zwischen west- und ostdeutschen Partnerländern, die beim Aufbau der Landesarchivverwaltungen nach 1990 zusammengearbeitet haben. Weitere Parallelen sind zum Teil zwischen benachbarten Bundesländern auszumachen wie zwischen Berlin und Brandenburg oder Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Die neueren Archivgesetze orientieren sich im Bereich der elektronischen Überlieferungsbildung vor allem an den Empfehlungen der ARK. Für eine insgesamt stärkere Rechtsangleichung wäre in Zukunft in ähnlicher Weise eine aktivere Rolle der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen (KLA) wünschenswert. Einem solchem Vorgehen wären dafür größere Chancen einzuräumen als privaten Initiativen wie dem Professorenentwurf.

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Archivrecht

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