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Abstract
Mit der Implementierung des Bestellerprinzips - wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen - hat der Gesetzgeber einen Wechsel der Zahllast für die Courtage vom Mieter zum Vermieter vorgenommen. Ob die intendierte Entlastung der Mieter gelingt, hängt maßgeblich vom Grad der Überwälzung auf die Miete ab. Auf der Verliererseite werden die Makler sein, die mit einer geringeren Nachfrage sowie einer Erosion der Courtage rechnen müssen.
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